Aktuelles und Steuertips:
Generelle Regel der Beratung in meiner Kanzlei:

Ziel ist eine Gesamtvermögensmehrung durch steueroptimale Gestaltung in einem bestimmten Zeitraum. Kann diese Vermögensmehrung durch Steuerersparnis erreicht werden, wird dies angestrebt. Nicht jedoch Steuerersparnis als Selbstzweck.

Zur Verdeutlichung ist hier zu bemerken, daß bei einer steuerlichen Belastung von 50 % bei einer Investition der Staat zwar die Hälfte mitträgt, die verbleibende Hälfte aber den eigenen Gewinn schmälert. Eine Investition nur um Steuern zu sparen also keinen Sinn macht. Wichtigstes Kriterium kann dann nur sein mit Hilfe der Investition Einnahmen und Marktpräsenz zu steigern, bzw. zu festigen.

Weiter ist auch kein Sinn darin zusehen, die ersparten Steuern dann Banken, Vermittlern, Bauträgern und sonstigen Initiatoren von Steuersparmodellen zu bezahlen. Dies bitte ich nicht falsch zu verstehen. Diese Adressen müssen und sollen selbstverständlich auch verdienen, nur sollte für den Investor eben der Großteil der Erträge verbleiben.